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Warum der richtige Umgang mit einem Gefahrstoff so wichtig ist

Ein Gefahrstoff findet Anwendung in vielen verschiedenen Bereichen, obwohl er ein gesundheitsschädliches und umweltschädliches Risiko mit sich bringt. Gerade deswegen sind fachgerechte Lagerung und Transport essenziell und eine sorgfältige Bergung unabdingbar.

Was ist ein Gefahrstoff?

Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) definiert einen Gefahrstoff als Stoff oder Gemisch mit gefährlichen Eigenschaften, die menschliche Gesundheit und die Umwelt gefährden können. Gefahrstoffe umfassen eine Vielzahl von Substanzen, die in chemische (C), biologische (B), radiologische (R) und nukleare (N) Gefahrstoffe unterteilt werden. Früher wurden sie als ABC-Gefahrstoffe bezeichnet.

Gefahrstoffe können in verschiedenen Formen auftreten: gasförmig, dampfförmig, als Aerosole, flüssig oder fest. Sie werden in verschiedenen Branchen eingesetzt, darunter in der Chemie, der Bauwirtschaft, der Metallverarbeitung und im Gesundheitswesen.

Ein Gefahrstoff ist deswegen gefährlich, weil er Eigenschaften hat, die akute oder chronische gesundheitliche Schäden beim Menschen verursachen, entzündlich, explosionsgefährlich oder umweltschädlich sein können. Wenn ein Gefahrstoff im Falle eines Unfalls austritt und beispielsweise ins Grundwasser gelangt, kann dies enorme Folgen mit sich bringen.

Sicherer Umgang mit Gefahrstoffen

Gemäß der GefStoffV ist ein Gefahrstoff aufgrund ihres potenziellen Risikos für Mensch und Umwelt in speziellen Sicherheits- oder Gefahrstoffbehältern zu lagern und zu transportieren. Die Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 510 ist entscheidend für die ordnungsgemäße Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern und definiert sieben verschiedene Behälterarten.

Die Auswahl des geeigneten Behälters ist abhängig von der Konsistenz des Gefahrstoffs (ob dieser flüssig, fest oder pastös ist) und von den möglichen Gefahren, die von ihm ausgehen können. Verschiedene Containerarten wie Kanister, Fässer und Schüttgutbehälter werden je nach Bedarf verwendet.

Gefahrstoff-Kennzeichnung

Gefahrstoffbehälter müssen nach der CLP-Verordnung eindeutig gekennzeichnet sein, was durch Gefahrenpiktogramme, Signalwörter und zusätzliche Hinweise erfolgt. Besonderes Augenmerk wird auf sichere Verpackungen gelegt, die undurchlässig sind und Verwechslungen mit Lebensmittelverpackungen verhindern sollen.

Die Gefahrenpiktogramme gemäß CLP-Verordnung sind rote Quadrate mit schwarzen Symbolen auf weißem Hintergrund, die physikalische, gesundheitliche und umweltbezogene Gefahren darstellen. Die Signalwörter „Gefahr“ und „Achtung“ geben das Ausmaß der Gefährlichkeit an, wobei „Gefahr“ für schwerwiegende Gefahren steht und „Achtung“ für weniger schwerwiegende Gefahren.

Die H- und P-Sätze beschreiben die Gefährdungen, die von Stoffen und Gemischen ausgehen können (Hazard Statements) und die Sicherheitsmaßnahmen, die beim Umgang mit ihnen zu beachten sind (Precautionary Statements). Diese Kennzeichnungen und Hinweise sind entscheidend, um die sichere Handhabung von gefährlichen Stoffen zu gewährleisten.

Austritt von Gefahrstoffen – der richtige Umgang

Trotz korrekter Verpackung und Kennzeichnung eines Gefahrstoffs kann es im Zuge eines Unfalls zum Austritt des Stoffs kommen. Folgende Fragen sind zentral, um eine Gefahrstoff-Bergung durchführen zu können:

  • Wie hoch ist die Menge des ausgetretenen Gefahrstoffs?
  • Welche Art von Gefahrstoff ist ausgetreten?
  • Welche Eigenschaften hat dieser Gefahrstoff?
  • Wo ist der Gefahrstoff ausgetreten?

Im Falle einer Leckage mit Gefahrstoffen bestehen die ersten Schritte in der Beurteilung der Gefahr, dem Anlegen der Schutzausrüstung und dem Stoppen und Eindämmen der Leckage. Dies kann durch den Einsatz von Aufsaugschlangen, Ölsperren oder Abdichtbarrieren erfolgen. Abschließend wird der Gefahrstoff aufgenommen, dekontaminiert und fachgerecht entsorgt.

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