Bei der Beauftragtengestellung stellen wir Ihnen einen externen Berater zur Seite, der alle gesetzlichen Vorgaben im Blick hat und einen neutralen Blick auf die Dinge mitbringt.
Abfallbeauftragter
Zum einen bieten wir die Gestellung eines Abfallbeauftragten, der gegenüber dem Entsorger an die Stelle des Auftraggebers tritt. Ein Beauftragter kümmert sich für Sie darum, dass alle Pflichten des Kreislaufwirtschaftsgesetzes bei der Abfallentsorgung erfüllt werden. Ein großer Vorteil eines Beauftragten ist, dass Sie keinen zusätzlichen Aufwand betreiben müssen, um innerbetrieblich einen Beauftragten zu stellen. GH Störfall- & Umweltmanagement sorgt für die fortlaufende Ausführung aller Aufgaben.
Gefahrgutbeauftragter
Außerdem sind Unternehmen, die Gefahrgut befördern und von der GGVSEB betroffen sind, dazu verpflichtet, einen Gefahrgutbeauftragten zu ernennen. Dabei sind viele verschiedene Gruppen beteiligt. Nicht nur die Auftraggeber, sondern auch die Beförderer, Verpacker und Empfänger sowie Verlader sind einbezogen. Mit einem Gefahrgutbeauftragten an Ihrer Seite wird die Einhaltung der Vorschriften und rechtlichen Verordnungen dauerhaft überwacht und das Vorgehen vorschriftsgemäß überprüft. Außerdem nimmt der Beauftragte Ihnen das Erstellen von aufwendigen Unfallberichten ab.
Koordinator in kontaminierten Bereichen
GH Störfall- & Umweltmanagement stellt Ihnen außerdem einen Koordinator bei der Arbeit in kontaminierten Bereichen nach DGUV Regel 101-104. Der Koordinator übernimmt eine beratende und unterstützende Funktion. Dabei unterstützt er die Bauleitung bei der Erstellung notwendiger Dokumente, der Kommunikation mit Aufsichtsbehörden und der Dokumentation sowie Umsetzung von gefahrstoffbedingten Sanierungsmaßnahmen. Ein externer Berater erspart Ihnen sehr viel Arbeit bei der Erstellung von Plänen, Überprüfungen und der Überwachung.